Allgemeine Geschäfts- und Tippgeber-Bedingungen

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Energeek Schweiz AG und Personen, die als Tippgeber Eigentümer-Tipps an Energeek weitergeben.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Tippgeber-Bedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Zusammenarbeit zwischen Energeek Schweiz AG, Eulenweg 107, 8832 Wilen bei Wollerau (SZ), nachfolgend «Energeek», und Personen, die als Tippgeber Eigentümer-Tipps an Energeek weitergeben (nachfolgend «Tippgeber»).

2. Rolle des Tippgebers

Der Tippgeber ist kein Vermittler im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (Art. 412 ff. OR) und kein Vertreter von Energeek. Der Tippgeber erbringt keine Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufsleistungen. Seine Aufgabe besteht ausschliesslich darin, Energeek auf potenzielle Eigentümer mit energetisch relevanten Liegenschaften hinzuweisen.

3. Anforderungen an qualifizierte Tipps

Damit ein Tipp als qualifiziert gilt:

  • Die sieben Pflichtfelder gemäss Tippgeber-Playbook sind vollständig ausgefüllt
  • Der Eigentümer hat ausdrücklich der Datenweitergabe zugestimmt (revDSG-konformes Einverständnis)
  • Es handelt sich um echte, nachprüfbare Kontaktdaten
  • Der Eigentümer wurde nicht in den letzten 12 Monaten bereits von Energeek oder einem anderen Tippgeber kontaktiert

Ein qualifizierter Tipp wird vergütungswirksam, sobald Energeek ihn geprüft und bestätigt hat (nachfolgend «bestätigter Tipp»). Die Bestätigung erfolgt durch Verifikation seitens Energeek: Energeek hat den Eigentümer erreicht, die Angaben geprüft und den Tipp im System auf den Status «Bestätigt» gesetzt. Die blosse Einreichung eines Tipps begründet keinen Vergütungsanspruch.

4. Vergütung

Die Vergütung erfolgt in drei Stufen:

  • Stufe 1 (Tipp): CHF 50.– einmalig pro bestätigtem Tipp. Monatliche Abrechnung, jeweils per Ende des Monats, in dem die Bestätigung erfolgt ist.
  • Stufe 2 (Projekt): 0.75 Prozent vom jährlichen Ertrag, den die EMS-KI-Software von Energeek für den vermittelten Kunden erwirtschaftet. Die Vergütung ist wiederkehrend und wird jährlich ausbezahlt, solange der vermittelte Kunde die EMS-KI-Software im Einsatz hat — bis zu 30 Jahre oder länger.
  • Stufe 3 (Beteiligung): 1.5 Prozent vom jährlichen Ertrag bei Contracting- oder Beteiligungsverträgen. Wiederkehrend und jährlich ausbezahlt, analog Stufe 2.

Der Anspruch aus den Stufen 2 und 3 endet, wenn der vermittelte Kunde die EMS-KI-Software nicht mehr im Einsatz hat. Massgebend für die Berechnung ist die Jahresabrechnung von Energeek.

Die Vergütung gilt netto, zuzüglich allfälliger MWST. Der Tippgeber ist selbst für die korrekte Versteuerung der Vergütungen verantwortlich. Diese Vergütungsregelung gilt für alle Tipps — auch für Tipps, die vor Inkrafttreten dieser Fassung gemeldet und noch nicht abgerechnet wurden.

5. Auszahlungsmodalitäten

  • Stufe 1 wird jeweils Ende Monat ausbezahlt für alle im Vormonat bestätigten Tipps
  • Stufen 2 und 3 werden jährlich ausbezahlt, innerhalb von 30 Tagen nach der Jahresabrechnung und nach Geldeingang bei Energeek
  • Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das vom Tippgeber angegebene Konto

6. Pflichten des Tippgebers

  • Wahrheitsgemässe Angaben in jedem Tipp
  • Einholung des dokumentierten Einverständnisses des Eigentümers
  • Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse von Energeek
  • Keine Ertragszusagen, Preisversprechen oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Eigentümern im Namen von Energeek
  • Einhaltung der Vorgaben aus dem Tippgeber-Playbook

7. Pflichten von Energeek

  • Bearbeitung jedes qualifizierten Tipps innerhalb von 48 Stunden
  • Transparente Kommunikation über den Status jedes Tipps
  • Termingerechte Auszahlung der Vergütungen gemäss Ziffer 4
  • Schutz der vom Tippgeber gelieferten Daten

8. Haftung

Energeek haftet nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Der Tippgeber haftet für Schäden, die durch unrichtige Tipps, fehlende Einverständnisse oder Pflichtverletzungen entstehen.

9. Beendigung

Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich beenden (E-Mail an info@energeek-schweiz.com genügt).

Bei groben Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung möglich. Bereits bestätigte Tipps werden auch nach Beendigung gemäss Ziffer 4 ausgezahlt; laufende Ansprüche aus den Stufen 2 und 3 bleiben von einer Beendigung unberührt.

10. Datenschutz

Es gilt die separate Datenschutzerklärung unter rendite.energeek-schweiz.com/datenschutz.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt der Rest der AGB davon unberührt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Wilen bei Wollerau (SZ), Sitz der Energeek Schweiz AG.

Energeek Schweiz AG Eulenweg 107 8832 Wilen bei Wollerau (SZ) CHE-274.279.876

Stand: Juli 2026