Seit dem 01.01.2026
Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung einfach erklärt
Seit dem 01.01.2026 dürfen neue PV-Anlagen ohne Steuerbarkeit nur noch 70 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen — der Rest wird abgeregelt und geht verloren. Wer jetzt plant, sichert sich den vollen Ertrag.
Was gilt seit dem 01.01.2026?
Neue PV-Anlagen ohne Steuerbarkeit dürfen nur noch 70 % ihrer Nennleistung einspeisen. Produziert Ihre Anlage in der Mittagsspitze mehr, wird der überschüssige Strom abgeregelt — statt Ertrag zu bringen, verfällt er.
Die Lösung: Speicher plus EMS-KI
Mit Batteriespeicher und der «Professor Energeek EMS-KI» nutzen oder vermarkten Sie genau diesen Strom, statt ihn zu verlieren. Der Speicher nimmt die Mittagsspitze auf — und wird gleichzeitig zur zusätzlichen Ertragsquelle:
- Eigenverbrauchsquote von rund 30 % auf bis zu 70–80 % heben
- Peak-Shaving senkt Leistungs-Tarife signifikant
- Netzdienstleistungen als zusätzliche Erlösquelle (SDL)
- Markt-Arbitrage bei dynamischen Stromtarifen
Alle Angaben sind Richtwerte. Mehr zu den Bausteinen: Lösungen · weitere Antworten im FAQ.
Was heisst das für Eigentümer?
Die Begrenzung betrifft neue Anlagen ohne Steuerbarkeit — genau deshalb gehört die Steuerung von Anfang an ins Konzept. Nach erfolgreicher Swissgrid-Abnahme übernimmt die EMS-KI den laufenden Betrieb und optimiert Ihre Anlage automatisch für zusätzliche Markt- und Netzdienstleistungserträge. Kein zusätzlicher Aufwand für Sie.
Wie viel Ertrag sichert Ihnen die richtige Auslegung?
Die Potenzialanalyse ist kostenlos und unverbindlich — auf Basis realer Verbrauchs- und Anlagendaten.
