Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung einfach erklärt

Seit dem 01.01.2026 dürfen neue PV-Anlagen ohne Steuerbarkeit nur noch 70 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen — der Rest wird abgeregelt und geht verloren. Wer jetzt plant, sichert sich den vollen Ertrag.

Was gilt seit dem 01.01.2026?

Neue PV-Anlagen ohne Steuerbarkeit dürfen nur noch 70 % ihrer Nennleistung einspeisen. Produziert Ihre Anlage in der Mittagsspitze mehr, wird der überschüssige Strom abgeregelt — statt Ertrag zu bringen, verfällt er.

Die Lösung: Speicher plus EMS-KI

Mit Batteriespeicher und der «Professor Energeek EMS-KI» nutzen oder vermarkten Sie genau diesen Strom, statt ihn zu verlieren. Der Speicher nimmt die Mittagsspitze auf — und wird gleichzeitig zur zusätzlichen Ertragsquelle:

  • Eigenverbrauchsquote von rund 30 % auf bis zu 70–80 % heben
  • Peak-Shaving senkt Leistungs-Tarife signifikant
  • Netzdienstleistungen als zusätzliche Erlösquelle (SDL)
  • Markt-Arbitrage bei dynamischen Stromtarifen

Alle Angaben sind Richtwerte. Mehr zu den Bausteinen: Lösungen · weitere Antworten im FAQ.

Was heisst das für Eigentümer?

Die Begrenzung betrifft neue Anlagen ohne Steuerbarkeit — genau deshalb gehört die Steuerung von Anfang an ins Konzept. Nach erfolgreicher Swissgrid-Abnahme übernimmt die EMS-KI den laufenden Betrieb und optimiert Ihre Anlage automatisch für zusätzliche Markt- und Netzdienstleistungserträge. Kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Wie viel Ertrag sichert Ihnen die richtige Auslegung?

Die Potenzialanalyse ist kostenlos und unverbindlich — auf Basis realer Verbrauchs- und Anlagendaten.