Ratgeber · 20.10.2026 · 7 Minuten
ZEV oder LEG: Was passt zu Ihrer Liegenschaft?
Beide Modelle verkaufen Solarstrom an Nachbarn — das eine im eigenen Haus, das andere über das öffentliche Netz. Die Schwellen, die Abschläge und die Frage, die vor allen anderen zu klären ist.

Wir haben beide Modelle einzeln beschrieben: den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und die lokale Elektrizitätsgemeinschaft. Die Frage, die uns seither am häufigsten gestellt wird, ist aber eine andere: Welches von beiden passt auf mein Objekt — und kann ich beide haben?
Dieser Beitrag stellt sie nebeneinander. Alle Rechtsstellen sind am 20. Oktober 2026 im Volltext auf Fedlex nachgelesen.
Der Unterschied in einem Satz
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch endet an der Parzellengrenze. Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft überschreitet sie — und bezahlt dafür Netznutzung, allerdings mit Abschlag.
Alles Weitere folgt aus diesem einen Unterschied.
Die Gegenüberstellung
| | Zusammenschluss zum Eigenverbrauch | Lokale Elektrizitätsgemeinschaft | |---|---|---| | Wo | im eigenen Haus, auf dem eigenen Grundstück, ohne öffentliches Netz | über das öffentliche Netz, höchstens im Gebiet einer Gemeinde | | Eintrittsschwelle | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung (Art. 15 Abs. 1 EnV) | Erzeugungsleistung mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmer (Art. 19e Abs. 1 StromVV) | | Was der Abnehmer zahlt | höchstens 80 % dessen, was ihn der externe Bezug kosten würde (Art. 16b Abs. 2 EnV) | den normalen Preis, aber mit 40 % Abschlag auf dem Netznutzungstarif (Art. 19h Abs. 1 StromVV) | | Der Haken | Einführungskosten trägt die Eigentümerschaft, nicht die Mieterschaft (Art. 17 Abs. 4 EnG) | 20 % statt 40 %, sobald der Strom über einen Transformator muss (Art. 19h Abs. 3 StromVV) | | Messung | intern, selbst organisiert | der Verteilnetzbetreiber stattet jeden Teilnehmer mit einem intelligenten Messsystem aus (Art. 17d Abs. 4 StromVG) | | Austritt | Mieterschaft kann zur Grundversorgung, mit drei Monaten Vorankündigung (Art. 16 EnV) | ein Endverbraucher darf pro Verbrauchsstätte nur an einer Gemeinschaft teilnehmen (Art. 19e Abs. 4 StromVV) |
Quellen: Fedlex, SR 730.01 Energieverordnung, SR 730.0 Energiegesetz, SR 734.71 Stromversorgungsverordnung, SR 734.7 Stromversorgungsgesetz, Fassungen vom 1. Januar 2026, am 20.10.2026 im Volltext geprüft.
Die niedrigere Schwelle ist nicht automatisch die bessere Tür
Auf den ersten Blick wirkt die Gemeinschaft zugänglicher: 5 Prozent statt 10. Das täuscht, denn die Bezugsgrösse ist eine andere. Beim Zusammenschluss zählt die Anschlussleistung Ihres Hauses. Bei der Gemeinschaft zählt die Anschlussleistung aller Teilnehmer — und jeder zusätzliche Betrieb mit grossem Anschluss hebt die Latte, über die Ihre Anlage springen muss.
Wer also drei Nachbarn mit kräftigen Anschlüssen aufnimmt, kann trotz 5-Prozent-Regel plötzlich mehr Erzeugung brauchen als für den Zusammenschluss im eigenen Haus.
Die Frage, die vor allen anderen zu klären ist
Bei der Gemeinschaft hängt die halbe Wirtschaftlichkeit an einer einzigen technischen Tatsache. Art. 19h Abs. 3 StromVV im Wortlaut:
«Kann die in der Gemeinschaft selbst erzeugte Elektrizität aus netztopologischen Gründen und aufgrund der Anschlusssituation der verschiedenen Teilnehmer nicht ohne Transformation der Spannung von jeder Erzeugungsanlage zu einem beliebigen Endverbraucher der Gemeinschaft gelangen, verringert sich der Abschlag für alle Endverbraucher der Gemeinschaft auf 20 Prozent.»
Liegen alle an derselben Trafostation, sind es 40 Prozent. Muss der Strom über einen Transformator, sind es 20 — und zwar für alle, nicht nur für die betroffenen Teilnehmer.
Diese Frage beantwortet Ihr Verteilnetzbetreiber in einer Mail. Sie zu stellen, bevor Verträge geschrieben werden, erspart die unangenehmste aller Überraschungen.
Was beide Modelle nicht können
Beide verschieben Strom zwischen Menschen. Keines von beiden verschiebt ihn zwischen Zeitpunkten. Was mittags erzeugt und von niemandem gebraucht wird, geht weiterhin für den Rückliefertarif ins Netz — bei einer grösseren Anlage sind das vier bis sechs Rappen, während der Bezug ein Mehrfaches kostet.
Diese Lücke schliesst erst ein Speicher, und über seinen Ertrag entscheidet die Steuerung: Ein Zusammenschluss oder eine Gemeinschaft vergrössert die Menge, die intern verwertet werden kann — der Speicher sorgt dafür, dass sie auch dann da ist, wenn sie gebraucht wird. Unsere EMS-KI stammt von einem Schweizer Hersteller und ist heute in über 180'000 Systemen im Einsatz; sie entscheidet viertelstündlich, welcher von acht Erlöswegen gerade der beste ist.
Eine Grenze dazu steht ausdrücklich im Recht: Nach Art. 19h Abs. 4 StromVV darf ein Speicher in der Gemeinschaft pro Abrechnungsperiode nicht mehr Elektrizität absetzen, als er von ihr bezogen hat; für die überschiessende Menge entfällt der Abschlag. Der Speicher darf also zurückgeben, was er aus der Gemeinschaft genommen hat — er darf kein Handelsplatz für zugekauften Netzstrom werden.
Und wenn beides möglich ist?
Dann ist es keine Entweder-oder-Frage, sondern eine Reihenfolge: Zuerst das Haus, dann die Nachbarschaft. Im eigenen Haus gibt es keine Netznutzung, also auch keinen Abschlag, der halbiert werden könnte — dort ist die Kilowattstunde am meisten wert. Erst was im Haus übrigbleibt, lohnt den Weg über die Parzellengrenze.
Und ein Punkt, der in keiner Liegenschaftsrechnung fehlen sollte: Jeder Franken, den die EMS-KI jährlich zusätzlich erwirtschaftet, steigert den Wert der Immobilie um rund das Zwanzigfache — bei einer Kapitalisierung von 5 %. Der genaue Satz hängt von Lage und Nutzung ab.
Der nächste Schritt
Wir rechnen beide Varianten für Ihr Objekt durch, mit Ihren Zahlen und offengelegten Annahmen, und sagen Ihnen, welche trägt. Die Analyse kostet nichts, die bestehende Anlage genügt.
Anlage anmelden — Flexibilität zu Geld machen
Ihr Professor Energeek
Was das für Ihre Liegenschaft heisst
Die Zahlen oben gelten allgemein. Was Ihr Objekt trägt, hängt an Dach, Verbrauch und Lastgang — das rechnen wir gemeinsam durch, oder Sie rechnen selbst. Was der Strom in Ihrer Gemeinde kostet, steht in den Strompreisseiten für alle Schweizer Gemeinden.
Strompreise in Ihrem Kanton
Was der Strom bei Ihnen kostet, entscheidet mit darüber, wie viel eine Anlage einbringt. Die Tarife stehen je Gemeinde — hier der Einstieg über den Kanton:
