
13.10.2026 · 7 Minuten
ZEV im Mehrfamilienhaus: Was Sie Ihren Mietern verrechnen dürfen
Seit 2025 steht in der Verordnung, was ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch den Mietern verrechnen darf — höchstens 80 Prozent des externen Preises. Was das für Ihre Rechnung bedeutet.



